Die TU Delft hat Untersuchungen zum Einsatz einer Lebensmittelabfallmühle durchgeführt. Dies zeigt, dass ein solches Gerät in der Küche einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Bioabfall-Sammelsystems leisten kann. Das Einleiten fein gemahlener Gemüsereste in die Kanalisation ist in den Niederlanden allerdings nicht gestattet, der Verkauf und die Verwendung hingegen schon!

Den Lebensmittelabfallentsorger gibt es schon seit mehr als 70 Jahren und er wird in der Küche unter der Spüle montiert. Das Gerät zerkleinert alle nassen Fraktionen von Gemüse- und Speiseresten, sogar kleine Knochen und Maiskolben. Ungefähr 265.000 dieser Mühlen wurden in den Niederlanden verkauft und die Zahl steigt täglich weiter.
Das Gerät wird mit großem Erfolg in mehr als 110 Millionen Haushalten weltweit eingesetzt.

Die TU Delft weist in der Studie darauf hin, dass Kläranlagen mittlerweile 35% ihrer Energie aus Biogas beziehen. Durch die Zugabe gemahlener Gemüsereste zum Klärschlamm ließe sich dieser Ertrag steigern. Es würde auch das Ende des Gestanks und der unhygienischen Bedingungen bedeuten, die durch nasse Gemüseabfälle in der Biotonne verursacht werden, und gleichzeitig würde die Qualität des gesammelten Bioabfalls steigen!

Die Forscher fordern die Politik auf, das Verbot der Einleitung zerkleinerter Gemüsereste in die Kanalisation aufzuheben. Dieses Verbot wurde in den 1990er Jahren vom damaligen Umweltminister De Boer verhängt. Die meisten Kommunen sind weiterhin verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Der amtierende Umweltstaatssekretär erhielt kürzlich von der Abfallberatungsstelle den Rat, von dieser Verpflichtung Abstand zu nehmen.

Um die Qualität organischer Abfälle zu verbessern und Kompost effizienter zu produzieren, muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, selbst über die Trennung organischer Abfälle zu entscheiden. Es gebe dann keinen Grund mehr, die Einleitung gemahlener Nahrungsreste zu verbieten, sagen die Wissenschaftler.

Wir beraten Kommunen in ganz Europa unverbindlich.

TU Delft, 13.09.04
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